Besoldungstabellen Baden-Württemberg
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • November 2024 - Januar 2025
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Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 200 €. Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 4,76 %. Erhöhung der Zulagen für das dritte und weitere Kinder um 25 %.