Besoldungstabelle R - Baden-WürttembergBeamte, Richter & Staatsanwälte • November 2024 - Januar 2025
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Archiv (+200 €)
01.11.2024 – 31.01.2025
Erhöhung der Besoldung um 200 €. Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 4,76 %. Erhöhung der Zulagen für das dritte und weitere Kinder um 25 %.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulVOBW)