Besoldungstabellen Baden-Württemberg
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • November 2024 - Januar 2025
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Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 200 €. Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 4,76 %. Erhöhung der Zulagen für das dritte und weitere Kinder um 25 %.