Besoldungstabelle R - Baden-WürttembergBeamte, Richter & Staatsanwälte • März 2027 - Dezember 2027

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+2 %)
01.03.2027 – 31.12.2027
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung) um 2 %; Anwärter um 60 €.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulVOBW)