Besoldungstabelle A - Baden-WürttembergBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung A umfasst die Besoldungsgruppen A7 bis A16 mit aufsteigenden Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung) um 1 %; Anwärter um 30 €.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulVOBW)