Besoldungstabellen Baden-Württemberg
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)

pending_actionsPrognose (+1 %)

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter.

Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung) um 1 %; Anwärter um 30 €.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
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