Besoldungstabelle C - Baden-WürttembergBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung C ist das auslaufende, dienstaltersabhängige Besoldungssystem für Professorinnen, Professoren und wissenschaftliches Personal (Besoldungsgruppen C1 bis C4) mit Berufung vor 2005. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen (Amtszulagen, der Familienzuschlag sowie Teile der Erschwerniszulagen und der Mehrarbeitsvergütung) um 1 %; Anwärter um 30 €.

Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs aus Juni 2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulVOBW)