Besoldungstabelle B - BayernBeamte, Richter & Staatsanwälte • Februar 2025 - September 2026

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B2 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+5,50 %)
01.02.2025 – 30.09.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.

Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
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Quellen: Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG), Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV)