Anwärterbezüge - BerlinBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+3,8 %)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung, der Zulagen und des Familienzuschlags (für das erste und zweite Kind) um 3,8 %; Anwärter um 90 €.
Die Mehrarbeitsvergütung sowie die Erschwerniszulage § 4 Abs. 1, S. 1 werden ebenfalls erhöht.
Basis ist das durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossene Gesetz vom 03.06.2026 (BerlBVAnpG 2026-2027, GVBl. S. 242).
Die Mehrarbeitsvergütung sowie die Erschwerniszulage § 4 Abs. 1, S. 1 werden ebenfalls erhöht.
Basis ist das durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossene Gesetz vom 03.06.2026 (BerlBVAnpG 2026-2027, GVBl. S. 242).
Weitere Besoldungsrunden:
2027
Beschlossen (+2 %)
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Berlin (LBesG BE), Erschwerniszulagenverordnung Berlin (EZulV BE)