Besoldungstabelle B - BerlinBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+3,8 %)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung, der Zulagen und des Familienzuschlags (für das erste und zweite Kind) um 3,8 %; Anwärter um 90 €.
Die Mehrarbeitsvergütung sowie die Erschwerniszulage § 4 Abs. 1, S. 1 werden ebenfalls erhöht.
Basis ist das durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossene Gesetz vom 03.06.2026 (BerlBVAnpG 2026-2027, GVBl. S. 242).
Die Mehrarbeitsvergütung sowie die Erschwerniszulage § 4 Abs. 1, S. 1 werden ebenfalls erhöht.
Basis ist das durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossene Gesetz vom 03.06.2026 (BerlBVAnpG 2026-2027, GVBl. S. 242).
Weitere Besoldungsrunden:
2027
Beschlossen (+2 %)
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Berlin (LBesG BE), Erschwerniszulagenverordnung Berlin (EZulV BE)