Besoldungstabelle B - BremenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Dezember 2024 - März 2026

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

historyArchiv (+3,8 %)
01.12.2024 – 31.03.2026
Erhöhung der Besoldung um 3,8 %; Anwärter um 50 € (inkl. Einberechnung der rückwirkenden Erhöhung von 2,5% zum 01.01.2024).

Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
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Quellen: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG), Bremische Erschwerniszulagenverordnung (BremEZulV)