Anwärterbezüge - BremenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Dezember 2024 - März 2026

Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

historyArchiv (+3,8 %)
01.12.2024 – 31.03.2026
Erhöhung der Besoldung um 3,8 %; Anwärter um 50 € (inkl. Einberechnung der rückwirkenden Erhöhung von 2,5% zum 01.01.2024).

Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
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Quellen: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG), Bremische Erschwerniszulagenverordnung (BremEZulV)