Anwärterbezüge - BremenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Basis ist das in der Senatssitzung vom 04.08.2026 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge in der Freien Hansestadt Bremen.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG), Bremische Erschwerniszulagenverordnung (BremEZulV)