Anwärterbezüge - BundBeamte, Richter & Soldaten • März 2024 - März 2025
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (200 € und dann +5,30 %)
Gültig seit 01.03.2024, wird durch Abschlagszahlungen ergänzt
Es handelt sich hierbei um das aktuell gültige Gesetz. Allerdings werden bereits Abschlagszahlungen auf Basis von Prognosen ausgezahlt.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 200 € und dann um 5,30 %.
Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 11,30 %.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 200 € und dann um 5,30 %.
Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 11,30 %.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV)