Besoldungstabelle B - BundBeamte, Richter & Soldaten • März 2024 - März 2025
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (200 € und dann +5,30 %)
Gültig seit 01.03.2024, wird durch Abschlagszahlungen ergänzt
Es handelt sich hierbei um das aktuell gültige Gesetz. Allerdings werden bereits Abschlagszahlungen auf Basis von Prognosen ausgezahlt.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 200 € und dann um 5,30 %.
Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 11,30 %.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 200 € und dann um 5,30 %.
Erhöhung der Zulagen und des Familienzuschlags um 11,30 %.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV)