Besoldungstabelle R - HamburgBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung, der Amtszulagen und der allg. Stellenzulage um 1 %; Anwärter linear um 2,02 %.
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bürgerschaft (Drs. 23/4975) vom 11.08.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bürgerschaft (Drs. 23/4975) vom 11.08.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG), Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO), Hamburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung (HmbMVergVO)