Anwärterbezüge - Mecklenburg-VorpommernBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Das entsprechende Gesetz wurde am 21.07.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. M-V S. 682) verkündet und ist damit rechtskräftig.
Das entsprechende Gesetz wurde am 21.07.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. M-V S. 682) verkündet und ist damit rechtskräftig.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG MV), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV MV), Mehrarbeitsvergütungslandesverordnung (MVergLVO M-V)