Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Aktuell gültig (+2,80 %, mind. 100 €)
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R10). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Das entsprechende Gesetz wurde am 23.07.2026 durch die Landesregierung verkündet und ist damit rechtskräftig.
Das entsprechende Gesetz wurde am 23.07.2026 durch die Landesregierung verkündet und ist damit rechtskräftig.