Besoldungstabelle R - Mecklenburg-VorpommernBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R10). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Das entsprechende Gesetz wurde am 21.07.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. M-V S. 682) verkündet und ist damit rechtskräftig.
Das entsprechende Gesetz wurde am 21.07.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl. M-V S. 682) verkündet und ist damit rechtskräftig.
Weitere Besoldungsrunden:
📌 Klicke auf einen Wert oder nutze unsere Rechner:
Quellen: Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG MV), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV MV), Mehrarbeitsvergütungslandesverordnung (MVergLVO M-V)