Besoldungstabelle B - Mecklenburg-VorpommernBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG MV), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV MV), Mehrarbeitsvergütungslandesverordnung (MVergLVO M-V)