Besoldungstabelle R - Mecklenburg-VorpommernBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R10). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG MV), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV MV), Mehrarbeitsvergütungslandesverordnung (MVergLVO M-V)