Besoldungstabelle R - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+2,8 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Familienzuschlag, Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage und Mehrarbeitsvergütung werden um 2,8 % erhöht.
Basis ist das am 02.06.2026 verkündete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die niedersächsische Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 27.05.2026). Im Gegensatz zum abgeschlossenen Tarifvertrag (TV-L) ist in dem Gesetz nur der Zeitraum ab 01.04.2026 mit abgebildet.
Familienzuschlag, Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage und Mehrarbeitsvergütung werden um 2,8 % erhöht.
Basis ist das am 02.06.2026 verkündete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die niedersächsische Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 27.05.2026). Im Gegensatz zum abgeschlossenen Tarifvertrag (TV-L) ist in dem Gesetz nur der Zeitraum ab 01.04.2026 mit abgebildet.
Weitere Besoldungsrunden:
📌 Klicke auf einen Wert oder nutze unsere Rechner:
Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)