Besoldungstabelle B - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B10) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+2,8 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Familienzuschlag, Amtszulagen, Allgemeine Stellenzulage und Mehrarbeitsvergütung werden um 2,8 % erhöht.

Basis ist das am 02.06.2026 verkündete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die niedersächsische Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 27.05.2026). Im Gegensatz zum abgeschlossenen Tarifvertrag (TV-L) ist in dem Gesetz nur der Zeitraum ab 01.04.2026 mit abgebildet.
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Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)