Besoldungstabelle B - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Dezember 2026

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+3,36 %)
01.04.2026 – 31.12.2026
Rückwirkende Erhöhung der Besoldung zum 01.04.2026 um 3,36 %; Anwärter um 60 €.
Die Zulagen werden um 2,8 % erhöht.

Das Gesetz wurde am 16.07.2026 verabschiedet.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)