Anwärterbezüge - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Dezember 2026
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+3,36 %)
01.04.2026 – 31.12.2026
Rückwirkende Erhöhung der Besoldung zum 01.04.2026 um 3,36 %; Anwärter um 60 €.
Die Zulagen werden um 2,8 % erhöht.
Das Gesetz wurde am 16.07.2026 verabschiedet.
Die Zulagen werden um 2,8 % erhöht.
Das Gesetz wurde am 16.07.2026 verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)