Besoldungstabelle R - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Januar 2027 - Februar 2027

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

event_availableBeschlossen (+1,68 %)
01.01.2027 – 28.02.2027
Erhöhung der Grundgehaltssätze um 1,68 % sowie der Anwärtergrundbeträge um 30 € (Zulagen werden zum 01.01.2027 nicht erhöht).

Beginnend ab dem 1. Januar 2027 wird das Besoldungsrecht im Hinblick auf die Bemessung der Familienzuschläge strukturell an die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Hierzu wird die bisherige Regionalisierung des kinderbezogenen Familienzuschlags nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen sowie der ehebezogene Familienzuschlag der Stufe 1 abgeschafft. Die Familienzuschläge sichern künftig zusammen mit den Grundgehältern das Erreichen der maßgeblichen Mindestbesoldung.

Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)