Besoldungstabelle R - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • März 2027 - Dezember 2027

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

event_availableBeschlossen (+2 %)
01.03.2027 – 31.12.2027
Erhöhung der Besoldung, des Familienzuschlags, der Amts- und Strukturzulagen sowie der Mehrarbeitsvergütung um 2 %; Anwärter um 60 €.

Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)