Besoldungstabelle A - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung A umfasst die Besoldungsgruppen A5 bis A16 mit aufsteigenden Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)