Besoldungstabelle C - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung C ist das auslaufende, dienstaltersabhängige Besoldungssystem für Professorinnen, Professoren und wissenschaftliches Personal (Besoldungsgruppen C1 bis C4) mit Berufung vor 2005. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.
Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)