Anwärterbezüge - Nordrhein-WestfalenBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

event_availableBeschlossen (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.

Das Gesetz wurde am 13.10.2026 vom Landtag verabschiedet.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV NW), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV NW)