Besoldungstabelle R - Rheinland-PfalzBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R9). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+3,3 %)
01.04.2026 – 28.02.2027
Rückwirkende Erhöhung der Besoldung um 3,3 % zum 01.04.2026; Anwärter um 60 €.
Die Amtszulagen und Mehrarbeitszuschläge werden ebenfalls um 3,3 % erhöht; deutliche Erhöhung der Wechselschicht- (auf 200 €) und Schichtzulagen (auf 120 €).

Basis ist das am 16.09.2026 durch den Landtag beschlossene Gesetz.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RP), Erschwerniszulagenverordnung (LEZulVO RP), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (LMVergVO RP)