Besoldungstabelle B - Sachsen-AnhaltBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B2 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung, der Amtszulagen, der Allgemeinen Stellenzulage und des Familienzuschlags um 1 %; Anwärter um 30 €.
Basis ist das verabschiedete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 21.05.2026; gültig erst nach formeller Unterzeichnung und Verkündung).
Es erfolgt keine Dynamisierung (Erhöhung) des Familienzuschlags für das dritte und weitere Kinder.
Die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen zum 01.07.2026 (§ 16 EZulV LSA: Wechselschicht 200 €, Schichtdienst bis zu 120 €) gilt fort.
Basis ist das verabschiedete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 21.05.2026; gültig erst nach formeller Unterzeichnung und Verkündung).
Es erfolgt keine Dynamisierung (Erhöhung) des Familienzuschlags für das dritte und weitere Kinder.
Die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen zum 01.07.2026 (§ 16 EZulV LSA: Wechselschicht 200 €, Schichtdienst bis zu 120 €) gilt fort.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Besoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (BesG LSA), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV LSA), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV LSA)