Besoldungstabellen Sachsen-Anhalt
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)
Prognose (+1 %)
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
Hier: Erhöhung der Besoldung, der Amtszulagen, der Allgemeinen Stellenzulage und des Familienzuschlags um 1 %; Anwärter um 30 €.
Basis ist das verabschiedete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 21.05.2026; gültig erst nach formeller Unterzeichnung und Verkündung).
Es erfolgt keine Dynamisierung (Erhöhung) des Familienzuschlags für das dritte und weitere Kinder.
Basis ist das verabschiedete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 21.05.2026; gültig erst nach formeller Unterzeichnung und Verkündung).
Es erfolgt keine Dynamisierung (Erhöhung) des Familienzuschlags für das dritte und weitere Kinder.