Besoldungstabelle R - Sachsen-AnhaltBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2028 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+1 %)
ab 01.01.2028
Erhöhung der Besoldung, der Amtszulagen, der Allgemeinen Stellenzulage und des Familienzuschlags um 1 %; Anwärter um 30 €.

Basis ist das verabschiedete Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch Landtag am 21.05.2026; gültig erst nach formeller Unterzeichnung und Verkündung).
Es erfolgt keine Dynamisierung (Erhöhung) des Familienzuschlags für das dritte und weitere Kinder.
Die Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen zum 01.07.2026 (§ 16 EZulV LSA: Wechselschicht 200 €, Schichtdienst bis zu 120 €) gilt fort.
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Quellen: Besoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (BesG LSA), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV LSA), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergV LSA)