Besoldungstabellen Sachsen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Aktuell gültig (+2,82 %)
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
Hier: Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2,82 %; Anwärter um 60 €.
Basis ist das verkündete (und wirksame) Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).
Basis ist das verkündete (und wirksame) Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).