Anwärterbezüge - SachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027

Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+2,82 %)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung (Grundgehalt, Amtszulagen, Familienzuschlag) um 2,82 %; Anwärter um 60 €; Stellenzulagen bleiben Festbeträge.

Basis ist das am 12.05.2026 durch den Landtag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG), Sächsische Erschwerniszulagen- und Mehrarbeitsvergütungsverordnung (SächsEMAVO)