Besoldungstabellen Schleswig-Holstein
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • November 2024 - März 2026

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Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.

Hier: Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.

Ein Gesetzesentwurf für eine Besoldungsanpassung für 2025 (rückwirkend) bis 2027 liegt vor, ist aber noch nicht verabschiedet, sodass die hier hinterlegten Besoldungstabellen zunächst weiter angewendet werden. Der neue Gesetzesentwurf bezieht das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit ein.
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