Besoldungstabelle R - Schleswig-HolsteinBeamte, Richter & Staatsanwälte • November 2024 - Dezember 2024
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Archiv (+5,50 %)
01.11.2024 – 31.12.2024
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
Weitere Besoldungsrunden:
📌 Klicke auf einen Wert oder nutze unsere Rechner:
Quellen: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EzulVO SH), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergVO SH)