Besoldungstabelle A - Schleswig-HolsteinBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2027 (ab Januar)
Die Besoldungsordnung A umfasst die Besoldungsgruppen A6 bis A16 mit aufsteigenden Erfahrungsstufen für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+3,8 %)
ab 01.01.2027
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 3,8 %; Anwärter zum 01.03.2027 um 60 €, zum 01.01.2028 um 30 €.
Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Weitere Besoldungsrunden:
2026
Aktuell (+4 %)
Archiv
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Quellen: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EzulVO SH), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergVO SH)