Anwärterbezüge - Schleswig-HolsteinBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2027 (ab Januar)
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
ℹ️ Hinweise zur Staffelung der Anwärterbezüge:
- Gültig ab 01.03.2027: Die nachfolgende Tabelle weist die Beträge ab dem 01.03.2027 aus (+60 €). Vom 01.01.2027 bis 28.02.2027 galten noch 60 € weniger (z. B. A 6–A 8: 1.527,18 €).
- Beschlossener Ausblick ab 01.01.2028: Durch das Gesetz vom 18.09.2026 ist bereits eine weitere Erhöhung um 30 € zum 01.01.2028 fest beschlossen:
• A 6–A 8: 1.617,18 € • A 9–A 11: 1.694,56 € • A 12: 1.862,84 € • A 13: 1.896,53 € • A 13 + Zulage / R 1: 1.933,52 €
Beschlossen (+3,8 %)
ab 01.01.2027
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 3,8 %; Anwärter zum 01.03.2027 um 60 €, zum 01.01.2028 um 30 €.
Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Basis ist das am 18.09.2026 beschlossene Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen, welches das Urteil des BVerfG vom 19.11.2025 mit einbezieht.
Weitere Besoldungsrunden:
2026
Aktuell (+4 %)
Archiv
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Quellen: Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EzulVO SH), Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MVergVO SH)