Besoldungstabelle B - Baden-WürttembergBeamte, Richter & Staatsanwälte • Februar 2025 - März 2026

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+5,50 %)
01.02.2025 – 31.03.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.

Da die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) noch aussteht, behält diese Tabelle zunächst über den 31.03.2026 hinaus ihre Gültigkeit und wird vorerst weiter angewendet.
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), Erschwerniszulagenverordnung (EZulVOBW)