Anwärterbezüge - BayernBeamte, Richter & Staatsanwälte • Februar 2025 - September 2026
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+5,50 %)
01.02.2025 – 30.09.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG), Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV)