Besoldungstabelle R - BayernBeamte, Richter & Staatsanwälte • Februar 2025 - September 2026
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R9). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+5,50 %)
01.02.2025 – 30.09.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
Die gesetzliche Übertragung des neuen Tarifergebnisses (TV-L) steht noch aus, wurde aber zum 30.09.2026 (also mit sechsmonatiger Verzögerung) zugesagt.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG), Bayerische Zulagenverordnung (BayZulV)