Besoldungstabelle C - BrandenburgBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2026 (ab Januar)

Die Besoldungsordnung C ist das auslaufende, dienstaltersabhängige Besoldungssystem für Professorinnen, Professoren und wissenschaftliches Personal (Besoldungsgruppen C1 bis C4) mit Berufung vor 2005. Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

check_circleAktuell gültig (+7,21 % bis +23,76 %)
ab 01.01.2026
Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung liegt zwischen 7,21 % (A5) und 17,94 % (A16) bzw. beträgt bis zu 23,76 % (B11); für Anwärter um 60 €.
Der Familienzuschlag wird nicht erhöht und der Familiensonderzuschlag zum 31.12.2027 abgeschafft (Bewilligung bis 31.12.2026).

Die Arbeitszeit wird vom 01.03.2027 bis zum 31.07.2032 von 40h auf 41h erhöht.

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026 im Land Brandenburg wurde am 14.10.2026 verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
Archiv
Werbung
payments
Gesetz am 14.10.2026 beschlossen: Gilt rückwirkend ab 01.01.2026. Nachzahlungsanspruch berechnen →
📌 Klicke auf einen Wert oder nutze unsere Rechner:
Quellen: Landesbesoldungsgesetz Brandenburg (BbgBesG), Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung (BbgEZulV), Brandenburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung (BbgMVergV)