Zulagen & Zuschläge - BrandenburgBeamte, Richter & Staatsanwälte • 2026 (ab Januar)
Hier findest du die Übersicht über die Zulagen und Zuschläge für Brandenburg (Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung).
Aktuell gültig (+7,21 % bis +23,76 %)
ab 01.01.2026
Die rückwirkende Erhöhung der Besoldung liegt zwischen 7,21 % (A5) und 17,94 % (A16) bzw. beträgt bis zu 23,76 % (B11); für Anwärter um 60 €.
Der Familienzuschlag wird nicht erhöht und der Familiensonderzuschlag zum 31.12.2027 abgeschafft (Bewilligung bis 31.12.2026).
Die Arbeitszeit wird vom 01.03.2027 bis zum 31.07.2032 von 40h auf 41h erhöht.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026 im Land Brandenburg wurde am 14.10.2026 verabschiedet.
Der Familienzuschlag wird nicht erhöht und der Familiensonderzuschlag zum 31.12.2027 abgeschafft (Bewilligung bis 31.12.2026).
Die Arbeitszeit wird vom 01.03.2027 bis zum 31.07.2032 von 40h auf 41h erhöht.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026 im Land Brandenburg wurde am 14.10.2026 verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Landesbesoldungsgesetz Brandenburg (BbgBesG), Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung (BbgEZulV), Brandenburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung (BbgMVergV)