Anwärterbezüge - HamburgBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,80 %, mindestens um 100 € sowie der Amtszulagen und der allg. Stellenzulage um 2,80 %; Anwärter um 60 €.
Einführung einer jährlichen Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % - zusätzlich zur bisherigen Sonderzahlung von 300 € pro Kind.
Der Familienzuschlag ab dem 3. Kind wird auf 635 € reduziert (für Bestandsfälle schrittweise Abschmelzung - siehe Zulagen).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bürgerschaft (Drs. 23/4975) vom 11.08.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
Einführung einer jährlichen Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % - zusätzlich zur bisherigen Sonderzahlung von 300 € pro Kind.
Der Familienzuschlag ab dem 3. Kind wird auf 635 € reduziert (für Bestandsfälle schrittweise Abschmelzung - siehe Zulagen).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bürgerschaft (Drs. 23/4975) vom 11.08.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG), Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO), Hamburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung (HmbMVergVO)