Besoldungstabelle R - HamburgBeamte, Richter & Staatsanwälte • April 2026 - Februar 2027

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

pending_actionsPrognose (+2,80 %, mind. 100 €)
01.04.2026 – 28.02.2027
Erhöhung der Besoldung um 2,80 %, mindestens um 100 € sowie der Amtszulagen und der allg. Stellenzulage um 2,80 %; Anwärter um 60 €.
Einführung einer jährlichen Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % - zusätzlich zur bisherigen Sonderzahlung von 300 € pro Kind.
Der Familienzuschlag ab dem 3. Kind wird auf 635 € reduziert (für Bestandsfälle schrittweise Abschmelzung - siehe Zulagen).

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bürgerschaft (Drs. 23/4975) vom 11.08.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
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Quellen: Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG), Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung (HmbEZulVO), Hamburgische Mehrarbeitsvergütungsverordnung (HmbMVergVO)