Besoldungstabellen Hamburg
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Prognose (+2,80 %, mind. 100 €)
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,80 % und mindestens um 100 € sowie der Zulagen ebenfalls um 2,80 %; Anwärter um 60 €.
Einführung einer Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % - zusätzlich zur bisherigen Sonderzahlung i.H.v. 300 € pro Kind.
Der Familienzuschlag für ab dem dritten Kind wird auf 635 € reduziert (für bereits Berechtigte Schrittweise - siehe Zulagen).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung vom 11.06.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
Einführung einer Sonderzahlung i.H.v. 27,5 % - zusätzlich zur bisherigen Sonderzahlung i.H.v. 300 € pro Kind.
Der Familienzuschlag für ab dem dritten Kind wird auf 635 € reduziert (für bereits Berechtigte Schrittweise - siehe Zulagen).
Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung vom 11.06.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.