Besoldungstabelle B - HessenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Dezember 2025 - Juni 2026

Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.

historyArchiv (+5,50 %)
01.12.2025 – 30.06.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
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Quellen: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV HE), Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung (HMVergARV)