Besoldungstabelle R - HessenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Dezember 2025 - Juni 2026
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Archiv (+5,50 %)
01.12.2025 – 30.06.2026
Erhöhung der Besoldung um 5,50 %.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV HE), Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung (HMVergARV)