Anwärterbezüge - HessenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Juli 2026 - September 2027
Die Anwärterbezüge regeln das Gehalt (Anwärtergrundbetrag) für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare während des Vorbereitungsdienstes. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+3,02 %, mind. 110 €)
01.07.2026 – 30.09.2027
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 wurde am 01.09.2026 im Hessischen Landtag verabschiedet.
Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026.
Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.
Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026.
Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV HE), Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung (HMVergARV)