Besoldungstabelle B - HessenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Juli 2026 - September 2027
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Aktuell gültig (+3,02 %, mind. 110 €)
01.07.2026 – 30.09.2027
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 wurde am 01.09.2026 im Hessischen Landtag verabschiedet.
Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026.
Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.
Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026.
Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.
Weitere Besoldungsrunden:
📌 Klicke auf einen Wert oder nutze unsere Rechner:
Quellen: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV HE), Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung (HMVergARV)