Besoldungstabellen Hessen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • Juli 2026 - September 2027
Aktuell gültig (+3,02 %, mind. 110 €)
Die Besoldungsordnung B regelt feste Grundgehälter (Besoldungsgruppen B1 bis B11) für herausgehobene Führungs- und Spitzenämter.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2026 und 2027 wurde am 01.09.2026 im Hessischen Landtag verabschiedet.
Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026.
Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.
Ergebnis: Erhöhung der Besoldung um 3,02 % und mindestens um 110 €; Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 3,02 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Zulagen für Wechsel- und Schichtdienst zum 01.10.2026.
Wegfall der Stufe 1 in der Besoldungsordnung A.