Besoldungstabelle R - HessenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Oktober 2027 - Februar 2028
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Beschlossen (+2,8 %)
01.10.2027 – 29.02.2028
Erhöhung von Besoldung, Anwärterbezüge, Amtszulagen, Familienzuschlag und allg. Stellenzulage um 2,8 %.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Erhöhung der Mehrarbeit- und der Rufbereitschaftsvergütungen.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), Erschwerniszulagenverordnung (EZulV HE), Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung (HMVergARV)