Besoldungstabelle R - NiedersachsenBeamte, Richter & Staatsanwälte • Januar 2026 - März 2026
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht. Detaillierte Angaben zu Zulagen, Zuschlägen und zum Familienzuschlag findest du im Reiter „Zulagen“.
Prognose (+165,72 €)
01.01.2026 – 31.03.2026
Rückwirkende Erhöhung der Grundgehälter zum 01.01.2026 um 165,72 € durch die geplante Integration des Familienzuschlags der Stufe 1 (Verheiratete); keine Änderung für Anwärter.
Die Sonderzahlung wird für alle Beamtinnen und Beamte auf einheitlich 1.200 € erhöht und die für das 1. und 2. Kind auf 375 €.
Vorläufige Prognose auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs.
Die Sonderzahlung wird für alle Beamtinnen und Beamte auf einheitlich 1.200 € erhöht und die für das 1. und 2. Kind auf 375 €.
Vorläufige Prognose auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs.
Weitere Besoldungsrunden:
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Quellen: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG), Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung (NEZulVO)